Zum 1. September 2023 wurde das neue Datenschutzgesetz (nDSG) rechtskräftig
Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz hat Auswirkungen auf das Thema Schutz von personenbezogener Daten. Als InhaberIn einer Webseite sind Sie davon betroffen und es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Webseite an die neuen Gesetzesvorgaben anzupassen.
So müssen Sie auf Ihrer Webseite in Form einer Datenschutzerklärung eine klar verständliche Abhandlung zum Datenschutz bereitstellen. Diese muss über Art, Umfang und Zweck der auf der Webseite erhobenen Daten Auskunft erteilen. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, die Besucher Ihrer Webseite über die Verarbeitung ihrer Daten, ihre Rechte sowie etwaige Übermittlungen an Dritte zu informieren.
Als BetreiberIn einer Webseite ist es somit unerlässlich eine verbindliche Datenschutzdeklaration zu führen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und damit Strafen zu vermeiden.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes können InhaberInnen einer Webseite ohne eine Datenschutzerklärung ab 1. September 2023 mit hohen Bussgeldern belegt werden.